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Spanische Steuer auf Kunststoffverpackungen und Modelo 592: was Ihren Onlineshop betrifft

Die spanische Kunststoffsteuer zahlt nicht jeder Shop, aber jeder verkauft Produkte in Kunststoffverpackungen. Wir erklären, wer steuerpflichtig ist, wie sie berechnet wird, welches Register zu führen ist und was gilt, wenn Sie nur bei spanischen Lieferanten einkaufen.

Equipo Rekire
Updated: 29/09/2026 7
Spanische Steuer auf Kunststoffverpackungen und Modelo 592: was Ihren Onlineshop betrifft
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Seit es in Spanien die Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen gibt, fragen sich viele Onlineshops, ob sie etwas einreichen müssen, etwa das Modelo 592 (die spanische Steuererklärung zur Selbstveranlagung dieser Steuer). Die Antwort hängt von einer einzigen Frage ab: Woher kommt der Kunststoff in dem, was Sie verkaufen? Ein Shop, der alles bei spanischen Lieferanten kauft, ist nicht in derselben Lage wie einer, der aus Deutschland importiert oder sein eigenes verpacktes Produkt herstellt.

Wo sie geregelt ist

Die Steuer steht in Titel VII der Ley 7/2022, de 8 de abril, de residuos y suelos contaminados para una economía circular (das spanische Gesetz über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft), in den Artikeln 67 bis 83. Es ist eine indirekte Steuer auf die Herstellung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb nicht wiederverwendbarer Kunststoffverpackungen, auch wenn sie mit einem Produkt darin ankommen.

Genau Letzteres betrifft einen Shop: Man muss keine Verpackungen verkaufen, um in den Anwendungsbereich der Steuer zu fallen. Es reicht, Produkte zu verkaufen, die in Kunststoff verpackt sind.

Was besteuert wird und wie man rechnet

  • Gegenstand: nicht wiederverwendbare Verpackungen, die Kunststoff enthalten, Halbzeuge aus Kunststoff zur Herstellung solcher Verpackungen und Kunststoffprodukte, die den Verschluss, den Vertrieb oder die Präsentation dieser Verpackungen ermöglichen.
  • Bemessungsgrundlage: die Menge an nicht recyceltem Kunststoff in Kilogramm. Recycelter Kunststoff wird nicht besteuert, muss aber zertifiziert sein (das Gesetz verweist auf die Norm UNE-EN 15343 oder eine gleichwertige).
  • Steuersatz: 0,45 Euro pro Kilogramm.

Ein Beispiel: Eine Verpackung mit 40 Gramm Kunststoff, davon 10 Gramm zertifiziert recycelt, wird mit 30 Gramm besteuert. Tausend Einheiten sind 30 Kilogramm, also 13,50 Euro Steuer.

Wer die Steuer zahlt

Es gibt drei mögliche Steuerpflichtige, je nachdem, wie der Kunststoff nach Spanien gelangt:

WerSteuerauslösender VorgangWie gezahlt wird
HerstellerDie erste Lieferung des Hergestellten in SpanienModelo 592
Innergemeinschaftlicher ErwerberDer Kauf bei einem Lieferanten aus einem anderen EU-LandModelo 592
ImporteurDie Einfuhr von außerhalb der EUBeim Zoll, mit der Einfuhranmeldung

Und die wichtigste Folge für viele Shops: Kaufen Sie bei spanischen Lieferanten, sind Sie nicht steuerpflichtig. Die Steuer hat bereits der Hersteller, Erwerber oder Importeur gezahlt, der diesen Kunststoff vor Ihnen auf den spanischen Markt gebracht hat.

Sie sind nicht steuerpflichtig, aber man kann Daten von Ihnen verlangen. Auch wenn Sie kein 592 einreichen, können Ihre Geschäftskunden Angaben zum Kunststoff dessen verlangen, was Sie ihnen verkaufen, und der Hersteller muss sie auf der Rechnung ausweisen. Wenn Sie den Kunststoff jedes Produkts erfasst haben, sparen Sie sich Arbeit, sobald diese Anfrage kommt.

Der typische Fall eines Onlineshops

Sie kaufen alles in Spanien

Sie reichen kein Modelo 592 ein. Trotzdem lohnt es sich, den Kunststoff Ihrer Produkte zu erfassen, falls ein Geschäftskunde danach fragt.

Sie kaufen bei Lieferanten aus anderen EU-Ländern

Für diese Käufe sind Sie innergemeinschaftlicher Erwerber. Sie müssen die Kilogramm nicht recycelten Kunststoffs in den eingehenden Verpackungen berechnen und im 592 erklären. Das Gesetz sieht eine Befreiung für innergemeinschaftliche Erwerbe vor, die 5 Kilogramm pro Monat nicht übersteigen. Liegen Sie darüber, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung die Eintragung in das territoriale Register der Steuer und die übrigen formalen Pflichten.

Sie stellen Ihr Produkt selbst her oder verpacken es

Sind Sie Hersteller im Sinne der Steuer, werden Ihre Lieferungen in Spanien besteuert. Was Sie aus Spanien hinaus versenden, unterliegt der Steuer nicht. Außerdem muss die Rechnung die vom Gesetz verlangten Angaben enthalten.

Sie importieren von außerhalb der EU

Die Steuer wird beim Zoll abgerechnet. Sie gehört nicht in Ihr 592.

Abzüge und Befreiungen

Das Gesetz sieht Befreiungen (etwa für bestimmte Verpackungen und konkrete Verwendungen) und Abzüge vor, darunter für Kunststoff, den der innergemeinschaftliche Erwerber anschließend aus Spanien hinaus versendet. Jede Befreiung hat ihren Artikel; nehmen Sie eine in Anspruch, vermerken Sie den konkreten Artikel im Register und auf der Rechnung. Verwenden Sie keine pauschalen Hinweise wie „befreit, weil Lebensmittel“, ohne zu prüfen, dass genau dieser Fall im Gesetz vorgesehen ist.

Rücksendungen Ihrer Kunden berechtigen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zum Abzug, etwa wenn das Produkt vernichtet wird oder in die Produktion zurückgeht. Eine normale Rücksendung, die wieder in Ihr Regal kommt, mindert die Steuer nicht.

Das Register, das Sie führen müssen

Steuerpflichtige müssen eine Bestandsbuchführung für die Steuer führen. In der Praxis brauchen Sie für jedes Produkt:

  • Gesamtkunststoff der Verpackung und zertifiziert recycelten Kunststoff.
  • Einheiten pro Pack oder Karton.
  • Verpackungsart nach der Klassifizierung der AEAT (der spanischen Steuerbehörde).
  • Herkunft: selbst hergestellt, in der EU erworben, in Spanien gekauft oder importiert.
  • Anwendbare Befreiung mit ihrem Artikel, falls vorhanden.

Und für jede Bewegung – Zugang, Verkauf, Gutschrift, Stornierung – die entsprechende Buchung, die nach Einreichung pro Zeitraum abgeschlossen wird.

Das Modelo 592

Es ist die Selbstveranlagung der Steuer, die Hersteller und innergemeinschaftliche Erwerber einreichen. Der Turnus richtet sich nach dem, den Sie bei der Mehrwertsteuer haben (monatlich oder vierteljährlich). Es enthält die Bemessungsgrundlage in Kilogramm nicht recycelten Kunststoffs, den Steuersatz, die Steuer, die Abzüge und gegebenenfalls die Verrechnung früherer Zeiträume. Klären Sie Fristen und Felder für Ihren Fall mit Ihrer Steuerberatung.

Häufige Fehler

  1. Zu glauben, jeder Shop reiche das 592 ein. Wenn Sie nur in Spanien einkaufen, nicht.
  2. Kleine innergemeinschaftliche Erwerbe vergessen, die zusammen die monatliche Schwelle überschreiten.
  3. Auf Basis des Produktgewichts rechnen statt des Gewichts des Verpackungskunststoffs.
  4. Recycelten Kunststoff ohne Zertifikat abziehen.
  5. Die Steuer auf die Bestellsumme aufschlagen, obwohl das Gesetz verlangt, sie auf der Rechnung auszuweisen.
  6. Befreiungen ohne Artikel anwenden oder solche, die es im Gesetz nicht gibt.

Und ein Wartungstipp: Ein aktueller Shop mit gepflegten Modulen ist die Grundlage dafür, dass Register und Rechnungen in jeder PrestaShop-Version korrekt herauskommen. Sondersteuern betreffen Rechnungen und Gutschriften, und das sind die Teile, die sich zwischen den Versionen am stärksten ändern.

So lösen Sie es in PrestaShop

RKR Plastic Packaging Tax fragt Ihr Profil ab (Hersteller, innergemeinschaftlicher Erwerber, beides oder nicht steuerpflichtig) sowie die Herkunft des Kunststoffs jedes Produkts und weist damit jeder Bestellposition ihre Rolle zu. Pro Produkt und Kombination erfassen Sie Gesamtkunststoff, zertifiziert recycelten Kunststoff, Einheiten pro Pack, Verpackungsart und Befreiung mit Artikel. Jede bezahlte Bestellung, jede Gutschrift und jede Stornierung wird im Register erfasst, exportierbar als CSV, JSON und XML, und pro Zeitraum bereitet es den Entwurf des Modelo 592 vor, mit dem Satz von 0,45 €/kg, Abzügen, Verrechnung und der Befreiung von 5 kg pro Monat für innergemeinschaftliche Erwerbe. Die Angaben nach Art. 82.9 kommen auf die Rechnung, ohne zur Summe addiert zu werden. Es reicht nichts bei der AEAT ein: Die Einreichung bleibt Sache des Steuerpflichtigen.

Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Steuerberatung. Wenden Sie sich für einen konkreten Fall an Ihre Steuerberatung.

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